Die Kanzlei versteht sich als Boutique im Segment des Entertainment Law und berät Mandanten aus dem In- und Ausland vornehmlich in den Bereichen Musik, Film, TV, Online-Formate, Werbung, Photographie und Bildende Kunst.
Zur Mandantschaft zählen Künstler (u.a. Helene Fischer, Herbert Grönemeyer, Rolf Zuckowski, Nachlass Udo Jürgens, Reinhard Mey, Sportfreunde Stiller, Hélène Grimaud, Peter Plate), Autoren, Musikverlage (u.a. Budde Music Publishing, Kobalt, Sony/ATV, Melodie der Welt MV, Rudi Schedler MV, Schubert Music Group, RTL Musikverlag, Bavaria MV) Manager, Agenturen (BTA, Artist Network), Produzenten, Musiklabels, Tourneeveranstalter (u.a. MCT), Schauspieler, Film- und TV-Produzenten (u.a. Constantin, Ziegler), Regisseure, Drehbuchautoren, Bildende Künstler (u.a.Nachlass Blinky Palermo) und Fotografen (u.a. Michael Najjar).
Zu den Schwerpunkten gehört die Anbahnung, Betreuung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen ("contracting") sowie die Wahrnehmung der Mandanteninteressen bei Konflikten - auch forensisch vom Stadium der Abmahnung über einstweiliger Verfügung bis zur Hauptsacheklage.
Die Kanzlei verfügt über ein exzellentes Netzwerk, wovon die Mandanten sowohl bei Geschäftsanbahnungen, aber auch bei der Lösung von Konflikten profitieren. Die Boutique-Struktur bietet die Grundlage für eine individuelle und persönliche Betreuung der Mandantschaft. Problemfälle mit Auslandberührung werden korrespondierend begleitet unter Vermittlung spezialisierter Kanzleien vor Ort.
Die Philosophie der Kanzlei ist die weitgehende Entlastung der Mandantschaft:
"GIVE IT TO HIM AND GO TO THE BEACH"